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Können alle beschriebenen Leistungen vom Arzt verordnet werden?
Alle von mir aufgeführten physiotherapeutischen Leistungen können ärztlich verordnet werden, u. a. auch die Reflexzonentherapie am Fuß. Die Traditionelle Thaimassage stellt wie die anderen Wellness-Anwendungen eine Privatleistung dar.
Kann ich als gesetzlich Versicherter zu Ihnen kommen?
Ich rechne nur mit Privatkassen ab, aber Ihr Arzt kann ein Privatrezept für Sie ausstellen, das ich Ihnen anschließend in Rechnung stelle.
Muss ich vor einer physiotherapeutischen Behandlung zwangsläufig zum Arzt?
Physiotherapeuten üben einen Heilhilfsberuf aus und dürfen daher nur auf ärztliche Anordnung behandeln. Vorrangig Orthopäden und Hausärzte übernehmen diese Verordnungen, aber auch andere Fachärzte sind dazu berechtigt. Nach neuestem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.2009 kann eine Heilpraktiker-„Teilerlaubnis“ von Physiotherapeuten beantragt werden – Details müssen aber noch geklärt werden.
Eine Ausnahme bilden Wellness-Anwendungen, die in Anspruch genommen werden dürfen;
ebenso Vorsorgemaßnahmen, die zur Verhinderung von Krankheiten, Körperschäden oder Entwicklungsstörungen dienen – auf Ihren Wunsch hin können Sie sich von mir auf Selbstzahlerbasis präventiv beraten, untersuchen und behandeln lassen.
Welcher Arzt verordnet mir Physiotherapie bei Kiefer-gelenksbeschwerden, Kopf- oder Gesichtsschmerzen?
Je nach Beschwerdebild kann ihr Hausarzt, Orthopäde, Neurologe oder HNO-Arzt ein Rezept ausstellen, aber auch ihr Zahnarzt, dessen Verordnungen (noch) keinem Budget unterliegen. Auf Wunsch setze ich mich gerne persönlich mit dem jeweiligen Arzt in Verbindung.
Stehen Parkplätze zur Verfügung?
Im Innenhof der Praxis stehen kostenfreie Parkplätze für Sie zur Verfügung. Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, steigen Sie an der U-Bahn-Haltestelle Dietlindenstraße aus und sind sofort da.
Führen Sie auch Hausbesuche durch?
Sofern es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, persönlich in die Praxis zu gelangen, komme ich nach ärztlicher Verordnung zu Ihnen in der näheren Umgebung nach Hause.
Übernimmt meine Krankenkasse die vollen Behandlungskosten?
Je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung übernimmt diese entweder den vollen Betrag oder einen Großteil der Behandlungskosten. Das hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. Ihrer Eigenbeteiligung oder der Höhe der prozentualen Kostenübernahme bei Heilbehandlungen.
Für aktive Behandlungen können Physiotherapeuten den 2,3-fachen und für passive Anwendungen den 1,8-fachen vdek-Satz (Verband der Ersatzkrankenkassen) berechnen. Unsere Abrechnungen liegen unter diesen Höchstsätzen.
Zu Beginn der Behandlungsserie informiere ich Sie in schriftlicher Form über die Höhe der Kosten, die durch die Behandlung entstehen. Durch diese Honorarvereinbarung zwischen Patient und Therapeut kann schon im Vorfeld die Kostenübernahme mit der Krankenversicherung abgeklärt werden.
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